Vereinskonzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs beim TB Kirchentellinsfurt ab dem 01.07.2020

Version 4 vom 29.06.2020

 A:        ALLGEMEINES

Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs im TB Kirchentellinsfurt (TBK) ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung vom 23.06.2020. Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten auf, die im TBK stattfinden. Das Konzept beschreibt entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und Kontrollregelungen für die einzelnen Sportstätten.

B:        ORGANISATIONS- UND KOMMUNIKATIONSKONZEPT

Raumkonzept Neue Sporthalle

Was findet in der Sportstätte sportlich statt?

  1. Gerätturnen – Turn-AG
  2. Basketball Herren
  3. Basketball U18
  4. Badminton

Trainingszeitenplanung

  1. Gerätturnen Turn-AG
    Montag: 17-19:30 Uhr
    Freitag: 17-19:30 Uhr
  1. Basketball Herren
    Freitag: 20-22 Uhr
  1. Basketball U 18
    Freitag: 18:10-20:35 Uhr
  1. Badminton
    Donnerstag: 19-22 Uhr

Sportgelände am Faulbaum

Besondere Regelungen:

    • Auf dem Trainingsgelände dürfen bis zu 100 zusätzliche Personen anwesend sein
    • Das Benutzen der Umkleidekabinen und Duschen ist wieder gestattet. Bitte 1,50m Mindestabstand beachten.
      • Kabine I – 8 Personen
      • Kabine IV – 8 Personen
      • Dusche I – 4 Personen
      • Kabine II – 4 Personen
      • Kabine III – 6 Personen
      • Dusche II – 3 Personen

Was findet in der Sportstätte sportlich statt?

  1. Fußball 1. Mannschaft
  2. Fußball 2. Mannschaft
  3. Fußball AH
  4. Fußball – Jugendmannschaften
  5. Yoga und Pilates

Trainingszeitenplanung

  1. Fußball 1. Mannschaft
    Dienstag: 19 – 21 Uhr
    Freitag: 19 – 21 Uhr
  2. Fußball 2. Mannschaft
    Dienstag: 19 – 21 Uhr
    Donnerstag: 19 – 21 Uhr
  3. Fußball AH – mittwochs 19:30-21 Uhr
  4. Fußball – Jugendmannschaften – nach Trainingsplan (s. Homepage)
  5. Yoga und Pilates (Wiese vor den Garagen)
    Dienstag: 18:30 – 21 Uhr

Kommunikationskonzept

Um alle Beteiligte und Verantwortliche über die Rahmenbedingungen der eingeschränkten Nutzung der Sportstätten zu informieren, sieht das Kommunikationskonzept des TBK und seiner Abteilungen folgende Maßnahmen vor:

    • Alle Vorstandsmitglieder, alle Abteilungsleiter*innen sowie alle Trainer*innen des TBK erhalten das Gesamtkonzept zur Kenntnis.
    • Die Mitglieder und Teilnehmer werden in einem Informationsschreiben, das über die Website veröffentlicht wird, über die eingeschränkten Möglichkeiten der Nutzung der ausgewählten Sportstätten, sowie der Verpflichtungen der Teilnehmer*inne, informiert. Zudem informieren die Abteilungsleitungen über die Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen Sportstätten.
    • An den Sportstätten sind entsprechende Informationen zu Hygiene-, Abstands- und Verhaltens-regeln ausgehängt.

C:         HYGIENEKONZEPT

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten. Die Hygieneartikel werden vom TBK in Absprache mit der Gemeinde bereitgestellt.

  1. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
    • Beim Zutritt auf das Sportgelände/zur Sporthalle
    • Nach dem Toilettengang
    • In der Pause
  1. Toiletten
    • Toiletten sind während der Nutzungszeiten des Sportgeländes/der Sporthalle geöffnet und werden jeden Abend durch die Gemeinde gereinigt und desinfiziert.
    • Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die Toiletten vor und nach der Benutzung zu desinfizieren.
    • Es ist von den Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass sich während der Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
    • Die Hygieneartikel wie Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher werden ausreichend von der Gemeinde bereitgestellt.
  1. Umkleiden und Duschräume
    • Die Trainierenden kommen, wenn möglich, bereits in Sportkleidung zum Sportgelände/in die Sporthalle.
    • Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann.
    • Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
  1. Laufwege
    • Zum Betreten und Verlassen der Sporthalle müssen verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden (vgl. Raumkonzept).
    • Ein- und Ausgänge sind durch Pfeile und Schilder gekennzeichnet.
  1. Abstand halten
    • Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personeneinzuhalten.
    • Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlas-sen.
    • Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
    • Die Ablage des Equipments inkl. Trinkflaschen erfolgt in der pro Teilnehmer*in ausgewiesenen Zonen (vgl. Raumkonzept).
  1. Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden)
    • Trinkflaschen sind von den Teilnehmer*innen selbst mitzubringen.
    • Yoga-/Gymnastik-Matten können mitgebracht werden.
    • Ggfs. können in Absprache mit dem/der Trainer*in für das Training benötigte Spiel- und Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien mitgebracht werden.
  1. Für jede Trainings-/ Übungseinheit ist eine verantwortliche Person vorab zu bestimmen, die für die Einhaltung der Regeln der jeweils aktuellen Fassung der Corona-Verordnung Sportstätten verantwortlich ist. Diese Person wird 5 Tage vor Nutzung der Halle bei Frau Heike Heusel (Heusel@Kirchentellinsfurt.de) über das beigefügte Formular gemeldet. Damit wird bestätigt, dass die verantwortliche Person für die Einhaltung der Regeln in der jeweils aktuellen Corona Verordnung Sportstätten verantwortlich ist.

Für die Koordinierung des Hygienekonzepts sind die Hygiene-Beauftragten der Abteilungen verantwortlich:

Florian Kalbfell (Fußball – Aktive und Jugend)
Michael Hoffmann (Fußball – AH)
Maria Goller (Turnen)
Manfred Wolpert-Gottwald (Basketball)
Marianne Hornung (Yoga und Pilates)
Tjee Sien Loe (Badminton)

C:         TRAININGSGRUPPENKONZEPT

  1. Größe
    • In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
    • In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
    • Die Begrenzung der Personenzahl ist auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten festzulegen. Unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m ist eine Grundfläche von 5 qm pro Person zu kalkulieren.
  1. Trainingsinhalte
    • Die Trainingsinhalte, die unter den gegebenen Umständen und Raumvorgaben trainiert werden dürfen, sind in den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt. Die Trainer*innen müssen sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die Gesundheit des Teilnehmers immer im Vordergrund.
  1. Einteilung
    • Eine wechselnde Zusammensetzung der Gruppen ist zu vermeiden und nur im Einzelfall sinnvoll.
    • Ein/eine Trainer*in betreut regelmäßig nicht mehr als fünf feste Übungs-/Trainingsgruppen.
  1. Personenkreis
    • Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).
    • Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende).
    • Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
  1. Anwesenheitslisten
    • In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
    • Die ausgefüllten Listen in der Sporthalle werden nach der Trainingseinheit an die Gemeinde (heusel@kirchentellinsfurt.de) geschickt, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können.
    • Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.
  1. Gesundheitsprüfung
    • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
    • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.
  1. Fahrgemeinschaften
    • Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das Risiko einer Infektion zu minimieren.
  1. Erste-Hilfe

 

Kirchentellinsfurt, 29.06.2020
für den Vorstand, Michael Hoffmann, 1. Vorstand