Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Kurse der Turnabteilung

1. Allgemeines

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden unserer Kurse sowie bei minderjährigen Teilnehmenden für deren Erziehungsberechtigte.
Sie gelten jeweils für das aktuelle Sportjahr und werden mit der Anmeldung anerkannt. Unser Kursangebot richtet sich nach den verfügbaren Hallen- und Übungsleiterkapazitäten. Änderungen bleiben im Rahmen der nachfolgenden Regelungen vorbehalten.

2. Anmeldung & Platzvergabe

Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt über das jeweils bereitgestellte Online-Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich, stellt jedoch noch keine Zusage für einen Kursplatz dar. Die Vergabe
der Kursplätze erfolgt nach den für den jeweiligen Kurs geltenden Kriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Bei der Platzvergabe werden Teilnehmende aus Kirchentellinsfurt sowie Teilnehmende aus dem vorherigen Sportjahr vorrangig berücksichtigt.
Ist ein Kurs bereits voll belegt, kann eine Aufnahme auf die Warteliste erfolgen. Wird ein Platz frei, werden die Personen auf der Warteliste entsprechend berücksichtigt.
Die endgültige Platzzusage erfolgt mit einer separaten Bestätigungsmail. Eine Teilnahme am Kurs ist erst nach Erhalt dieser Bestätigung möglich.
Die Aufnahme in die Wettkampfgruppen erfolgt nach Sichtung durch das Trainerteam.

3. Ein- und Austritt

Die regulären Kurse beginnen in der Regel in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien. Das zweite Halbjahr beginnt in der Regel nach bzw. um die Faschingsferien. Wettkampfgruppen
können bereits in der ersten Schulwoche nach den Ferien starten.
Die regulären Kurse enden automatisch mit Beginn der Sommerferien und werden für das neue Sportjahr im September neu ausgeschrieben. Eine Kündigung zum Ende des Sportjahres ist daher
nicht erforderlich. Für die Teilnahme im neuen Sportjahr ist eine erneute Anmeldung notwendig.
Ein Austritt aus einem regulären Kurs ist ausschließlich zum Ende des ersten Halbjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 31. Januar schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.
Ausnahme Wettkampfturnen Mädchen: Hier laufen die Anmeldung und das erteilte SEPA-Lastschriftmandat über das Sportjahr hinaus weiter. Eine Beendigung der Teilnahme ist durch schriftliche Kündigung möglich.
Ein Quereinstieg in einen laufenden Kurs ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und bei vorhandener Platzkapazität möglich. In besonderen Fällen können individuelle Vereinbarungen über eine zeitlich begrenzte Teilnahme und eine anteilige Kursgebühr getroffen werden.

4. Kursgebühren & Zahlung

Die Kursgebühren sind Halbjahresbeiträge. Die Höhe der Kursgebühren richtet sich nach dem jeweiligen Kurs und der Vereinsmitgliedschaft. Die jeweils gültigen Gebühren werden bei der
Kursausschreibung angegeben. Für einzelne Kurse gelten besondere Gebühren und Teilnahmevoraussetzungen.
Die Kursgebühren werden entsprechend der bei der Anmeldung erteilten SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt für das erste Halbjahr Mitte Oktober und für das zweite Halbjahr Mitte März, sofern keine fristgerechte Kündigung zum 31. Januar vorliegt.
Die Kursgebühr wird von dem im Anmeldeformular angegebenen Zahlungspflichtigen eingezogen. Die bei der Anmeldung angegebenen Zahlungs- und Bankdaten müssen korrekt und vollständig sein. Änderungen der Bankverbindung oder des Zahlungspflichtigen sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Geschwisterrabatt: Ab dem zweiten angemeldeten Kind erhält die Familie einen Rabatt von 4 € pro Halbjahr, ab dem dritten Kind und jedem weiteren Kind 8 € pro Halbjahr. Der Geschwisterrabatt wird nur berücksichtigt, wenn die Geschwister bei der Anmeldung entsprechend angegeben werden. Der Rabatt wird jeweils auf den teureren Kurs angewendet.
Bei einer Rücklastschrift sind die fällige Kursgebühr sowie die tatsächlich entstandenen Bankgebühren von der zahlungspflichtigen Person zu begleichen. Der offene Betrag ist innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, auszugleichen. Bei wiederholt ausbleibender Zahlung kann die Teilnahme am Kurs bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung ausgesetzt werden.

5. Teilnahme & Anwesenheit

Wir wünschen uns eine regelmäßige und verlässliche Teilnahme an den gebuchten Kursen.
Für Freizeitgruppen wird grundsätzlich eine Teilnahme von mindestens 50 %, für Wettkampfgruppen von mindestens 80 % der Trainingseinheiten erwartet. Bei dauerhaft geringer Teilnahme behalten wir
uns vor, den Kursplatz an eine Person von der Warteliste zu vergeben.
Fehlzeiten der Teilnehmenden, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung, werden grundsätzlich nicht finanziell ausgeglichen. Bei ansteckenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Beschwerden, die eine sichere Teilnahme am Training nicht zulassen, sollte auf die Teilnahme verzichtet werden.

6. Mitwirkung & Arbeitseinsätze

Unsere Turnabteilung lebt vom ehrenamtlichen Engagement vieler Helferinnen und Helfer. Damit wir unser umfangreiches Kurs- und Vereinsangebot gemeinsam aufrechterhalten können, bitten wir alle
Familien, sich mit mindestens einem Arbeitseinsatz pro Sportjahr einzubringen.
Ein Arbeitseinsatz kann beispielsweise bei Veranstaltungen, Wettkämpfen, Vereinsaktionen, Auf- und Abbauarbeiten oder anderen Aufgaben der Turnabteilung erfolgen.
Auch kleine Beiträge helfen und tragen dazu bei, dass unser Vereinsleben für alle Familien und Teilnehmenden gut funktioniert. Die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten werden rechtzeitig über die üblichen Kommunikationswege bekannt gegeben.
Gemeinsam tragen wir so zu einem lebendigen Vereinsleben bei und unterstützen damit alle Gruppen unserer Turnabteilung. Vielen Dank für eure Unterstützung!

7. Aufsicht, Sicherheit & Verhalten

Bei Kursen „Kinderturnen mit Begleitperson“ bleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Kurszeit bei der begleitenden erwachsenen Person. Die Übungsleitung übernimmt die sportfachliche
Anleitung und Organisation des Angebots.
Bei Kursen ohne Begleitperson wird die Aufsicht während der offiziellen Kurszeit durch die vom Verein eingesetzte Übungsleitung wahrgenommen. Die Aufsicht beginnt mit dem offiziellen Beginn der Kursstunde und endet mit deren offiziellem Ende.
Die Erziehungsberechtigten sind für das rechtzeitige Bringen und Abholen ihrer Kinder verantwortlich. Kinder sollen die Sporthalle bzw. den Trainingsbereich erst betreten, wenn die Übungsleitung
anwesend ist.
Während des Trainings wird ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander erwartet. Den Anweisungen der Übungsleitung ist insbesondere aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Sportgeräte dürfen nur entsprechend der Anweisung und unter Beachtung der Sicherheit verwendet werden.
Bei wiederholtem oder erheblichem störendem bzw. gefährlichem Verhalten kann nach vorheriger Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten der weitere Verbleib im Kurs geprüft werden. In begründeten Fällen kann ein Ausschluss vom Kurs erfolgen. Bei Verletzungen oder Notfällen leisten die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe. Bei größeren Verletzungen oder Notfällen wird erforderlichenfalls der Rettungsdienst verständigt und die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich informiert.

8. Ausfall, Änderungen & Kommunikation

Der Ausfall einzelner Trainingseinheiten lässt sich trotz sorgfältiger Planung nicht immer vermeiden. Gründe können beispielsweise der kurzfristige Ausfall einer Übungsleitung, eine schulbedingte
Sperrung der Sporthalle oder eine Sperrung durch die Gemeinde sein.
Bei Ausfall einer Übungsleitung bemühen wir uns nach Möglichkeit um eine Vertretung. Bei einzelnen oder kurzfristigen Ausfällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung der
Kursgebühr. Kommt es zu einem längerfristigen Ausfall, bemühen wir uns um eine individuelle und angemessene Ersatzlösung.
Auch Änderungen von Trainingszeiten, Trainingsorten oder anderen organisatorischen Rahmenbedingungen können im Laufe des Sportjahres erforderlich sein.
Über Ausfälle, kurzfristige Änderungen und wichtige Hinweise informieren wir – je nach Situation –
über unsere WhatsApp Community bzw. WhatsApp-Gruppen, die Homepage und gegebenenfalls
über den Gemeindeboten.

9. Datenschutz, Fotos & Haftung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Kursanmeldung werden in den Datenschutzhinweisen zur Anmeldung bereitgestellt.
Die Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen wird separat und freiwillig im Rahmen der Anmeldung eingeholt. Die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung hat
keinen Einfluss auf die Teilnahme am Kurs. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Die Regelungen zu Haftung und Versicherung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem für den Verein bestehenden Versicherungsschutz.

10. Ansprechpartner

Für Fragen und Anliegen stehen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Allgemeine Anliegen / Turnabteilung
Sandra Schneider
turnen@tbkirchentellinsfurt.de

Kursanmeldung, Kursplätze und organisatorische Fragen zu den Kursen
Daniela Schmid
turnen-kurse@tbkirchentellinsfurt.de

Kursgebühren, Zahlungen und SEPA-Lastschrift
Daniela Schmid
turnen-kasse@tbkirchentellinsfurt.de

Öffentlichkeitsarbeit
Annika Müllerschön
turnen-infos@tbkirchentellinsfurt.de